Das fehlende Stimm- und Wahlrecht grosser Teile der Bevölkerung ist ein Skandal!
Stimm- und Wahlrecht für alle mit Aufenthaltsbewilligung
Ein paar Zahlen um sich des Ausmasses unseres Demokratiedefizites in der Stadt St.Gallen bewusst zu werden:
- Ende 2019 lebten in der Stadt St.Gallen 80’079 Personen. Davon zählten 76’090 Personen zur ständigen Wohnbevölkerung.
- Der Anteil an der ständigen Wohnbevölkerung ohne Schweizer Pass und damit ohne Stimm- und Wahlrecht betrug 31,5 %, also rund 24’000 Personen.
- Der Anteil der Personen ohne Schweizer Pass mit einem Aufenthalt in der Schweiz von 10 Jahren und länger betrug 12,8 % der ständigen Wohnbevölkerung: das sind über 9000 Personen.
24’000 Personen, …
- die in der Stadt St.Gallen wohnen, arbeiten, Steuern zahlen, für ihre Familien sorgen
- die selber nicht wählen und abstimmen können oder Kinder sind, die in Haushalten ohne politische Teilhabe aufwachsen
- die ihren Beitrag leisten zur Prosperität unserer Stadt und ihrer Quartiere
- Menschen, die ihr Leben in der Stadt St.Gallen verbringen, aber immer irgendwie nicht ganz dazu gehören, weil sie sich an den politischen Prozessen nicht beteiligen können.
Das Stimm- und Wahlrecht für Personen mit Aufenthaltsbewilligung stellt das bisher fehlende Gleichgewicht zwischen Rechten und Pflichten im Staat und gegenüber der städtischen Gemeinschaft dar. Personen, die in der Stadt leben und hier Steuern zahlen, müssen teilhaben können an den politischen Prozessen zur Gestaltung ihres Quartiers, der Schule ihrer Kinder, ihrer Stadt.
Stimm- und Wahlrecht ab 16
Für Jugendliche und junge Erwachsene bedeutet das Erreichen des 16. Altersjahres die Beendigung der obligatorischen Volksschule und den Übertritt in die Berufswelt oder weiterführende Schulen. Sie treten in die Welt der Erwachsenen ein, bewähren sich in der Lehre, übernehmen zunehmend selbständig Verantwortung für sich, die Gemeinschaft in der sie leben, die Umwelt. Gerade auch die aktuelle Bewegung der Klimajugend zeigt, dass viele junge Menschen die Verantwortung schon früh wahrnehmen und sich aktiv beteiligen wollen. Das Stimm- und Wahlrecht ab 16 entspricht deshalb einem echten Bedürfnis vieler Jugendlicher. Zudem stärkt das Stimm- und Wahlrecht ab 16 unsere Demokratie durch die Ausweitung des Personenkreises, welcher sich in Wahlen und Abstimmungen beteiligen kann. Mit der früheren Beteiligung wird auch der Auftrag an die Schulen zur politischen Bildung gestärkt.
Um den Zustand von Ausgrenzung aus den politischen Prozessen der Stadt St.Gallen zu beheben, fordert die PFG das Stimm- und Wahlrecht für alle mit Aufenthaltsbewilligung und ab Alter 16. Ein ausgedehntes Stimm- und Wahlrecht sichert die Qualität der Entscheidungsprozesse nachhaltig und stärkt die Demokratie in der Stadt St.Gallen. Die PFG fordert deshalb, dass sich die Stadt St.Gallen für eine entsprechende Änderung des Art. 31 der Verfassung des Kantons St.Gallen einsetzt.
Einfachere Einbürgerungen
Das aktuelle Einbürgerungsrecht stellt extrem hohe Hürden für Einbürgerungswillige. Nicht nur ist es eine finanzielle Belastung von mehreren Tausend Franken und ein bürokratischer Langstreckenlauf; viele Einbürgerungsverfahren erinnern nach wie vor an den Film «Die Schweizermacher» von Rolf Lyssy.
Die Schweiz kennt die «ordentliche Einbürgerung» und die «erleichterte Einbürgerung». Die erleichterte Einbürgerung ist für Ehepartner/innen oder Kinder von Schweizer/innen (eingetragene Partnerschaften gelten in diesem Zusammenhang nicht!) gedacht, sowie für die «3. Ausländergeneration», also für Personen deren Eltern und Grosseltern schon in der Schweiz gelebt haben bzw. leben. Allerdings bedeutet «erleichterte Einbürgerung» nicht, dass es ein einfaches Verfahren wäre, wie ein Blick auf die Website des Bundes zum Verfahren für die «3. Ausländergeneration» zeigt: Das ordentliche Einbürgerungsverfahren stellt noch höhere Hürden für Bewerberinnen und Bewerber um den Schweizer Pass. Diese Gesetzgebung macht sehr deutlich, dass die Schweiz an Einbürgerungen bisher wenig interessiert ist.
Hier gilt es auf gesetzgeberischer Ebene ganz konkret einfachere und kostengünstigere Verfahren zu installieren und Personen mit ausländischer Staatsbürgerschaft und Niederlassungsbewilligung in der Schweiz die Einbürgerung unkompliziert zu ermöglichen und sie einzuladen an den politischen Prozessen der Schweiz aktiv teilzunehmen.
Auf städtischer Ebene fordert die PFG deshalb den Verzicht der Stadt St.Gallen auf eigene Wohnfristen im Einbürgerungsverfahren. Es ist absurd, eine Wohnsitzpflicht in der Gemeinde zu fordern für Personen die schon viele Jahre in der Schweiz leben, aber aus persönlichen, familiären oder beruflichen Notwendigkeiten heraus, von einer Gemeinde in die Nachbargemeinde umgezogen sind. Gemäss Artikel 9 des Gesetzes über das St.Galler Bürgerrecht ist der 5-jährige Wohnsitz im Kanton und der aktuellen Wohnsitzgemeinde notwendige Voraussetzung für eine Einbürgerung. Wir fordern deshalb von der St.Gallen, dass sie sich auf kantonaler Ebene dafür einsetzt, dass St.Galler Gemeinden frei sind, die Dauer der Wohnsitzpflicht in der Gemeinde selber festzusetzen, sofern sie tiefer liegt als die kantonale Frist. Dies ist zwar nur ein kleiner Schritt zu einfacheren Einbürgerungsverfahren, aber zeigt einbürgerungswilligen Bewohner/innen der Stadt St.Gallen, dass sie in einer Stadt leben, die interessiert ist an ihrer politischen Teilhabe und sie im Einbürgerungsverfahren unterstützen will.
Eine lebendige und inklusive Demokratie, die politische Teilhabe möglichst grosser Kreise der Bevölkerung, die Ausgewogenheit von Rechten und Pflichten der Bevölkerung gegenüber dem Staat, wie auch die Aufhebung von Diskriminierung aufgrund von Herkunft und Nationalität erfordern aus Sicht der PFG:
- Das Stimm- und Wahlrecht für alle mit Aufenthaltsbewilligung
- Das Stimm- und Wahlrecht ab 16
- Einfachere Einbürgerungen
Quellen:
- Amt für Statistik des Kantons St.Gallen popup: yes
- Die Schweizermacher popup: yes, Film von Rolf Lyssy mit Emil Steinberger
- Gesetz über das St.Galler Bürgerrecht popup: yes
- Staatssekretariat für Migration SEM: Fragen zur erleichterten Einbürgerung von Ausländerinnen und Ausländern der 3. Generation popup: yes
- Verfassung des Kantons St.Gallen popup: yes